Zum Formular für die Übertragung der Aufsichtspflicht für unter 18 jährige
Sofern noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet wurde, ist dieses Formular aus rechtlichen Gründen zwingend auszufüllen. Dabei muss die Aufsichtspflicht an eine
volljährige Begleitperson übertragen werden.